Pflegegrade und Pflegeleistungen
Die Kosten für die Tagespflege werden bei der Einstufung in einem Pflegegerad durch die Pflegekasse übernommen. Auch die Kosten für die Beförderung von zu Hause und zurück werden von der Pflegekasse getragen. Die Pflegeleistungen bezeichnen finanzielle Beiträge, die je nach Pflegegrad variieren und die Kosten der Tagespflege (teil-)finanzieren. Hier sehen Sie einen Überblick über die Pflegeleistungen im jeweiligen Pflegegrad:
- Pflegegrad 1, Entlastungsbetrag (bis zu 125 Euro monatlich)
- Pflegegrad 2 (689 Euro monatlich)
- Pflegegrad 3 (1.298 Euro monatlich)
- Pflegegrad 4 (1.612 Euro monatlich)
- Pflegegrad 5 (1.995 Euro monatlich)
Die pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten in der Pflegeversicherung ein monatliches Budget. Die Entlastungsleistung einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 1 dient zu Entlastung Ihrer Angehörigen und kann somit für die Tagespflege genutzt werden.
Die Leistungen der Tagespflege können neben dem Pflegegeld oder der ambulanten Sachleistung in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.